Index
E3L E06202010Norm
32002L0083 Lebensversicherung-RL Art20 Abs1;Beachte
Besprechung in: VR 3/2007, 18-22;Rechtssatz
Zur Quantifizierung der Auswirkungen von allfälligen Verlusten im hier vorliegenden Tarif betreffend Garantiepolizze/Erlebensversicherung mit Prämienrückgewähr im Ablebensfall kann es nicht auf das Verhältnis der Prämien dieses Tarifs zum "gesamten Prämienvolumen" ankommen, sondern nur darauf, dass der garantierte Rechnungszins auch tatsächlich erwirtschaftet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006170132.X03Im RIS seit
26.10.2006