RS Vwgh 2006/9/26 2004/21/0097

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Veröffentlicht am 26.09.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z1;
StGB §83 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/21/0183 E 20. Oktober 1998 RS 3 (Hier: Die belBeh ist angesichts der Verurteilung zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe und der wiederholt einschlägigen Verurteilungen wegen Körperverletzung (§ 83 Abs. 1 StGB) von der Verwirklichung des ersten und letzten Falles des § 36 Abs. 2 Z 1 FrG 1997 ausgegangen, doch reicht das für sich genommen nicht aus, um eine Gefährdungsprognose iSd § 36 Abs. 1 FrG 1997 zu rechtfertigen.)

Stammrechtssatz

Bei der Erstellung für jedes Aufenthaltsverbot zu treffenden Gefährlichkeitsprognose ist im Grunde des § 36 Abs 1 FrG 1997 das Gesamtverhalten des Fremden in Betracht zu ziehen und aufgrund konkreter Feststellungen eine Beurteilung dahingehend vorzunehmen, ob und im Hinblick auf welche Umstände die im Gesetz umschriebene Annahme gerechtfertigt ist (Hinweis E 4.9.1996, 95/21/1209, E 10.9.1997, 95/21/0332, jeweils ergangen zu § 18 FrG 1993).

Schlagworte

Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004210097.X01

Im RIS seit

20.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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