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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31964L0221 Koordinierung-RL EWGVArt56 ordre public Art8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/18/0231 E 15. November 2005 RS 1(Hier: Dies gilt auch für die Abweisung eines Antrages aufWiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung derFrist zur Erhebung einer Berufung gegen einen Bescheid, mit demein Aufenthaltsverbot erlassen wurde, und für die Zurückweisungeiner gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung.)Stammrechtssatz
Die Abweisung eines Antrages auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ist einer Entscheidung über die Entfernung aus dem Hoheitsgebiet iSd Art 8 und 9 der RL 64/221/EWG des Rates vom 25.2.1964 gleichzuhalten (Hinweis B 26.4.2005, 2005/21/0072).
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003210114.X01Im RIS seit
24.11.2006Zuletzt aktualisiert am
16.07.2012