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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GEG §14 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/16/0091 E 29. Juli 2004 RS 3Stammrechtssatz
Die Erlassung einer Zahlungsaufforderung ist, wenn mit der Entrichtung des Betrages gerechnet werden kann, auch dann zulässig, wenn die Gerichtsgebühr mit der Überreichung der Eingabe begründet und nicht beigebracht worden ist (E 16.10.2003, 2003/16/0118). Ein Mehrbetrag wäre dann nicht vorzuschreiben, wenn der Gebührenpflichtige auf Grund einer solchen Zahlungsaufforderung die Gerichtsgebühr entrichtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006160066.X02Im RIS seit
01.11.2006