RS Vwgh 2006/9/28 2006/07/0004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.2006
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/04/0216 E 2. Dezember 1983 VwSlg 11246 A/1983 RS 2(Hier: Dies gilt auch für Unterlagen und Mitteilungen, die von einer Partei aus eigenem erstattet werden.)

Stammrechtssatz

Einem Auftrag gemäß § 13 Abs 3 AVG 1950 ist in einem bestimmten Verfahren nur entsprochen, wenn die Unterlagen erkennbar zu diesem Verfahren der Behörde vorgelegt werden.

Schlagworte

Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung ZurückweisungFormgebrechen behebbare Beilagen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006070004.X01

Im RIS seit

18.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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