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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/04/0216 E 2. Dezember 1983 VwSlg 11246 A/1983 RS 2(Hier: Dies gilt auch für Unterlagen und Mitteilungen, die von einer Partei aus eigenem erstattet werden.)Stammrechtssatz
Einem Auftrag gemäß § 13 Abs 3 AVG 1950 ist in einem bestimmten Verfahren nur entsprochen, wenn die Unterlagen erkennbar zu diesem Verfahren der Behörde vorgelegt werden.
Schlagworte
Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung ZurückweisungFormgebrechen behebbare BeilagenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006070004.X01Im RIS seit
18.10.2006Zuletzt aktualisiert am
15.10.2010