RS Vwgh 2006/9/28 2006/07/0004

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Veröffentlicht am 28.09.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §42 Abs2 Z1;
WRG 1959 §120 Abs1;
WRG 1959 §120 Abs2;
WRG 1959 §138 Abs1 impl;

Rechtssatz

Eine wasserrechtliche Bauaufsicht kann (nur) "zur Überwachung der Bauausführung bewilligungspflichtiger Wasseranlagen" (§ 120 Abs 1 WRG 1959) bestellt werden. Sie erstreckt sich nach § 120 Abs 2 WRG 1959 "auf die fach- und vorschriftsgemäße Ausführung der Bauarbeiten und auf die Einhaltung der einschlägigen Bedingungen des Bewilligungsbescheides", nicht aber auf wasserpolizeiliche Aufträge.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006070004.X04

Im RIS seit

18.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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