RS Vwgh 2006/9/28 2005/07/0125

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Veröffentlicht am 28.09.2006
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
80/06 Bodenreform

Norm

ABGB §1072;
ABGB §364c;
FlVfGG §17 Abs2;
FlVfLG Tir 1996 §38 Abs3;

Rechtssatz

Da eine meritorische Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung der Übertragung eines Anteilsrechtes an einer Agrargemeinschaft voraussetzt, dass ein wirksames Rechtsgeschäft über diese Übertragung vorliegt, hat die Agrarbehörde auch zu prüfen, ob dem Rechtsgeschäft ein Veräußerungsverbot entgegensteht. Ein eingetragenes Vorkaufsrecht wirkt wie ein Veräußerungsverbot, weil es auf eine Beschränkung des Verfügungsrechtes des Eigentümers der damit belasteten Liegenschaft hinausläuft (Hinweis OGH 12.9.2002, 5 Ob 163/02k).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005070125.X03

Im RIS seit

01.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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