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14/01 VerwaltungsorganisationNorm
AWG 2002 §31;Rechtssatz
Weder § 31 AWG 2002 noch § 11 VerpackV 1996 enthält eine ausdrückliche Ermächtigung des BMLFUW als Aufsichtsbehörde, einen Eingriff in die Finanzbuchhaltung des Betreibers eines Sammel- und Verwertungssystems im Sinne des 5. Abschnittes des AWG 2002 vorzunehmen. Das Fehlen einer ausdrücklichen diesbezüglichen Bestimmung besagt aber noch nicht, dass eine solche Anordnung unzulässig ist. Die Zulässigkeit einer solchen Anordnung könnte sich auch aus allgemeinen Bestimmungen über die Aufsicht und aus der VerpackV 1996 ergeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006070045.X01Im RIS seit
18.10.2006Zuletzt aktualisiert am
05.11.2015