RS Vwgh 2006/9/28 2005/07/0096

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Veröffentlicht am 28.09.2006
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Index

14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

VerpackV 1996 §3 Abs4;
VStG §22 Abs1;

Rechtssatz

§ 3 Abs 4 VerpackV 1996 kennt drei verschiedene Typen von so genannten Primärverpflichteten, die jeweils das In-Verkehr-Bringen bestimmter, jeweils verschiedener Verpackungen dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft innerhalb einer bestimmten Frist zu melden haben. § 3 Abs 4 legcit enthält damit drei verschiedene, voneinander unabhängige Tatbestände, die jeweils eine Meldepflicht an den Bundesminister auslösen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005070096.X01

Im RIS seit

20.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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