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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §103;Rechtssatz
Auch beim nachträglichen wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren handelt es sich - ähnlich wie beim Baubewilligungsverfahren (Hinweis E 7.3.2000, 96/05/0028) - um ein Projektgenehmigungsverfahren, in welchem die Wasserrechtsbehörde auf Grund des vom Antragsteller erarbeiteten Projektes die Frage der Bewilligungsfähigkeit zu beurteilen hat. Gegenstand des Verfahrens ist das in den Einreichplänen und sonstigen Unterlagen dargestellte Projekt, nicht aber ein von diesem Projekt abweichender Bestand (Hinweis E 7.7.2005, 2005/07/0077).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003070045.X02Im RIS seit
20.10.2006Zuletzt aktualisiert am
24.01.2013