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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der Vorkaufsberechtigte ist in § 74 Abs 5 Tir FlVfLG 1996 nicht als Partei des Absonderungsverfahrens genannt. Seine Parteistellung ergibt sich aber aus § 8 AVG, wonach noch anderen Personen als denjenigen, die im Gesetz ausdrücklich als Parteien des Verfahrens genannt sind, Parteistellung ua deshalb zukommen kann, wenn sie durch den Bescheid in ihren rechtlichen Interessen betroffen sind.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete DiversesIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005070125.X07Im RIS seit
01.11.2006Zuletzt aktualisiert am
26.07.2017