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55 WirtschaftslenkungNorm
KPFV 2000 §9 Abs4 Z2;Rechtssatz
Das Erfordernis der fehlenden Eigentümer- und Bewirtschafteridentität in § 9 Abs. 4 Z 2 KPF-V 2000 muss zusätzlich zum Erfordernis des Eigentums am Grundstück hinzutreten. Damit wird auch ausgeschlossen, dass Grundstücke im Eigentum des Antragstellers berücksichtigt werden, wenn sie an Grundstücke grenzen, die zwar nicht in seinem Eigentum stehen, aber von ihm bewirtschaftet werden. Insoweit war die Nennung (auch) der "Bewirtschafteridentität" im Zusammenhang mit dieser negativen Voraussetzung zur Umsetzung des rechtspolitischen Willens erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004170093.X02Im RIS seit
29.11.2006