RS Vwgh 2006/9/28 2004/17/0093

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Veröffentlicht am 28.09.2006
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Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

KPFV 2000 §9 Abs4 Z2;

Rechtssatz

Das Erfordernis der fehlenden Eigentümer- und Bewirtschafteridentität in § 9 Abs. 4 Z 2 KPF-V 2000 muss zusätzlich zum Erfordernis des Eigentums am Grundstück hinzutreten. Damit wird auch ausgeschlossen, dass Grundstücke im Eigentum des Antragstellers berücksichtigt werden, wenn sie an Grundstücke grenzen, die zwar nicht in seinem Eigentum stehen, aber von ihm bewirtschaftet werden. Insoweit war die Nennung (auch) der "Bewirtschafteridentität" im Zusammenhang mit dieser negativen Voraussetzung zur Umsetzung des rechtspolitischen Willens erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004170093.X02

Im RIS seit

29.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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