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41/02 AsylrechtNorm
AsylG 2005 §12;Rechtssatz
Der Status des Fremden als Asylwerber - dem gemäß § 13 AsylG 2005 jedenfalls faktischer Abschiebeschutz zukommt - ist Voraussetzung für die Erlassung eines Rückkehrverbots gemäß § 62 FrPolG 2005 und kann daher keinesfalls der Erlassung dieser Maßnahme entgegen stehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006180241.X01Im RIS seit
01.11.2006Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009