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19/05 MenschenrechteNorm
MRK Art8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/18/0237 2006/18/0240 2006/18/0239 2006/18/0238Rechtssatz
Von einer Familienzusammenführung kann nicht gesprochen werden, wenn die Anträge aller Familienmitglieder auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung, die durch die Erteilung dieser Bewilligungen zusammengeführt werden sollen, abgewiesen werden und damit kein Familienmitglied gegeben ist, das sich rechtmäßig in Österreich aufhalten würde und mit dem die Zusammenführung erfolgen könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006180236.X04Im RIS seit
17.11.2006Zuletzt aktualisiert am
07.12.2011