RS Vwgh 2006/10/9 2005/09/0074

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Veröffentlicht am 09.10.2006
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2 idF 2002/I/126;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2002/I/160;

Rechtssatz

Auch für den Fall, dass die Ausländer ihre Arbeitsleistungen (ohne adäquate Bezahlung) in Erwartung eines intensiveren Geschäftskontaktes zum Beschuldigten geleistet hätten, werden typischerweise in Arbeitsverhältnissen erbrachte Arbeitsleistungen nicht etwa unentgeltlich erbracht (Hinweis E 24.4.2006, Zl. 2005/09/0021).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005090074.X02

Im RIS seit

29.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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