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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2 idF 2002/I/126;Rechtssatz
Auch für den Fall, dass die Ausländer ihre Arbeitsleistungen (ohne adäquate Bezahlung) in Erwartung eines intensiveren Geschäftskontaktes zum Beschuldigten geleistet hätten, werden typischerweise in Arbeitsverhältnissen erbrachte Arbeitsleistungen nicht etwa unentgeltlich erbracht (Hinweis E 24.4.2006, Zl. 2005/09/0021).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005090074.X02Im RIS seit
29.11.2006