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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Netzzugang - Die Vollzugstauglichkeit eines Feststellungsbescheides, wonach die Voraussetzungen der Verweigerung des Netzzuganges nicht vorgelegen haben, ist insbesondere deshalb zu bejahen, weil nach § 21 Abs. 3 ElWOG 1998 eine Klage während des Verfahrens vor der Behörde nicht eingebracht werden kann (Hinweis B 25. Juli 2003, AW 2003/05/0036).
Schlagworte
VollzugAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:AW2006050068.A01Im RIS seit
15.11.2006Zuletzt aktualisiert am
24.10.2011