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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuslBG §4a Abs1;Rechtssatz
Zur Beurteilung, ob eine künstlerische Tätigkeit überhaupt vorliegt, bedarf es weder der Erbringung eines Qualitäts- noch eines Ausbildungsnachweises (vgl. auch das hg. Erkenntnis vom 21. Oktober 1998, Zl. 96/09/0294). Eine solche Tätigkeit unterliegt auch nicht dem Werturteil der Behörde.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005090094.X01Im RIS seit
17.11.2006