RS Vwgh 2006/10/10 2006/03/0057

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Veröffentlicht am 10.10.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §8;
EisenbahnG 1957 §39 Abs3;
EisenbahnG 1957 §39 Abs4 idF 1992/452;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

§ 39 Abs 3 EisenbahnG 1957 verlangt, dass einem Eisenbahnunternehmen im Zug eines nach dieser Bestimmung geführten Bewilligungsverfahrens Parteistellung im Hinblick auf die Frage einer Gefährdung des Eisenbahnbetriebs eingeräumt wird.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete öffentlicher Verkehr Eisenbahnen Seilbahnen Lifte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006030057.X03

Im RIS seit

08.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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