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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Frage, ob eine Auflage ausreichend bestimmt formuliert ist oder nicht, ist keine Frage, die von einem Sachverständigen auf Grund seiner Fachkunde zu lösen ist, sondern eine Rechtsfrage. Davon zu unterscheiden ist allenfalls die Beurteilung, ob in einem bestimmten Verfahrensstadium eine Auflage detaillierter formuliert werden kann oder nicht, lediglich diesbezüglich ist ein Sachverständiger zur Abgabe seines Urteils befugt.
Schlagworte
Sachverständiger Entfall der BeiziehungSachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietAuflagen BauRallg7Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005050031.X05Im RIS seit
04.12.2006Zuletzt aktualisiert am
28.06.2012