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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §364 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2004/03/0101 E 10. Oktober 2006Rechtssatz
Dem Argument des Beschwerdeführers, dessen Funkanlage gestört wird und der zwecks Abhilfe Anträge an die Behörde stellt, das "Verbot einer unmittelbaren Zuleitung" in § 364 Abs 2 ABGB begründe ein subjektives Recht und damit Parteistellung im anhängigen Verfahren, ist entgegen zu halten, dass die belangte Behörde durch die maßgebenden Bestimmungen des TKG und des AFG nicht zur Gewährleistung zivilrechtlicher Ansprüche berufen wird. Die allfällige Verletzung zivilrechtlicher Ansprüche des Beschwerdeführers kann daher keine Parteistellung im gegenständlichen Verwaltungsverfahren begründen.
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004030100.X06Im RIS seit
07.11.2006