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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Emissionen, die sich aus der Benützung eines Pflegeheimes ergeben, sind nicht nach § 6 Abs. 2 Z 2 NÖ BauO vom Schutzanspruch der Nachbarn ausgenommen, weil ein Pflegeheim, obwohl es natürlich auch der Deckung des Wohnbedarfs pflegebedürftiger Personen dient, nicht als Wohngebäude im Sinne der genannten Norm zu qualifizieren ist, und zwar wegen seines wesentlichen besonderen Verwendungszweckes, nämlich der Pflege von pflegebedürftigen Menschen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 14. April 1994, Zl. 93/06/0140).
Schlagworte
Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005050327.X03Im RIS seit
01.11.2006