Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des VwGH zu § 39 EisenbahnG 1957 in seiner Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl Nr 452/1992 ließ sich weder dem § 39 Abs 3 legcit noch einer anderen Bestimmung dieses Gesetzes entnehmen, dass in einem nach dieser Vorschrift durchzuführenden Verfahren außer dem Antragsteller irgendwelche Personen in der Rechtstellung einer Partei beizuziehen seien (Hinweis E 25. April 1969, 1377/68; B 23. Februar 1968, 1817/67). Diese Rechtsprechung lässt sich auf dem Boden der durch die Anfügung des Abs 4 eingetretenen Rechtsänderung nicht länger aufrechterhalten. Angesichts dieser Rechtsänderung kann davon ohne Bildung eines verstärkten Senates (§ 13 VwGG) abgegangen werden (Hinweis E 23. Mai 2002, 99/03/0144).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete öffentlicher Verkehr Eisenbahnen Seilbahnen LifteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006030057.X01Im RIS seit
08.11.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008