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64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §12 Abs1 idF 1996/201;Rechtssatz
Die Judikatur, wonach es kein Recht auf Ruhestandsversetzung zu einem bestimmten Termin gibt, gilt auch dann, wenn der Wirksamkeitsbeginn der Ruhestandsversetzung für die Höhe der Ruhegenussbemessung (etwa für den Durchrechnungszeitraum oder für den der Bemessung zu Grunde zu legenden Monatsbezug) relevant ist. Auch aus dieser Abhängigkeit kann nämlich mangels gesetzlicher Grundlage nicht der Rückschluss gezogen werden, dass der Beamte im Ruhestandsversetzungsverfahren einen Anspruch auf einen bestimmten Ruhestandsversetzungstermin hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004120071.X02Im RIS seit
02.02.2007