RS Vwgh 2006/10/11 2004/12/0071

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Veröffentlicht am 11.10.2006
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64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §12 Abs1 idF 1996/201;
LDG 1984 §12 Abs3;
LDG 1984 §12 Abs6 idF 1996/201;

Rechtssatz

Die Judikatur, wonach es kein Recht auf Ruhestandsversetzung zu einem bestimmten Termin gibt, gilt auch dann, wenn der Wirksamkeitsbeginn der Ruhestandsversetzung für die Höhe der Ruhegenussbemessung (etwa für den Durchrechnungszeitraum oder für den der Bemessung zu Grunde zu legenden Monatsbezug) relevant ist. Auch aus dieser Abhängigkeit kann nämlich mangels gesetzlicher Grundlage nicht der Rückschluss gezogen werden, dass der Beamte im Ruhestandsversetzungsverfahren einen Anspruch auf einen bestimmten Ruhestandsversetzungstermin hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004120071.X02

Im RIS seit

02.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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