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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §43 Abs1;Rechtssatz
Insbesondere bei einem Vorgesetzten ist auf Grund der damit verbundenen Vorbildfunktion ein höherer und damit strengerer Maßstab im Hinblick auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Dienstpflichten anzulegen (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 16. März 2005, Zl. 2003/12/0189). Das gilt auch für den Beschwerdeführer als Schulleiter.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003120177.X05Im RIS seit
29.11.2006