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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §43 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/12/0402 E 9. Oktober 2002 RS 2Stammrechtssatz
Das Gesetz verlangt als Voraussetzung für die Gewährung einer Jubiläumszuwendung neben der Vollendung bestimmter Dienstzeiten die Leistung "treuer Dienste". Die Leistung treuer Dienste gehört zu den allgemeinen Pflichten des Beamten nach § 43 Abs. 1 BDG 1979. Bei der Untersuchung, ob der Beamte treue Dienste erbracht hat und ob der Beamte der Belohnung würdig ist, sind der gesamte in Betracht kommende Zeitraum und nicht nur Teile davon zu überprüfen und allenfalls gegeneinander abzuwägen (vgl. das Erkenntnis vom 11. Oktober 1973, Zl. 410/73).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003120177.X01Im RIS seit
29.11.2006