Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AHG 1949 §11;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/01/0046 B 23. September 1992 RS 2Stammrechtssatz
Ein im Wege der Amtshaftung geltend zu machender Anspruch auf Ersatz eines Vermögensschadens alleine ändert nichts am Fehlen der Möglichkeit, durch den angefochtenen Bescheid fortdauernd in seinen Rechten verletzt zu sein (Hinweis E 21.3.1990, 89/02/0175).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003100140.X03Im RIS seit
28.12.2006Zuletzt aktualisiert am
24.10.2011