RS Vwgh 2006/10/16 2003/10/0045

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Veröffentlicht am 16.10.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LebensmittelHygieneV 1998 §4 Abs1;
LebensmittelHygieneV 1998 Anh Abschn1 Z1;
LMG 1975 §74 Abs4 Z1;
VStG §19;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Abschnitt I des Anhanges zur Lebensmittelhygieneverordnung 1998 regelt allgemeine Anforderungen an Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird. Nach Z. 1 dieses Abschnittes müssen Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, sauber und instandgehalten werden. Mit dem angefochtenen Bescheid wurden dem Beschwerdeführer verschiedene Verstöße gegen diese Pflicht zum Vorwurf gemacht. Dabei wurden auf verschiedene Teile ein und derselben Betriebsstätte bezogene Verstöße, diese sauber und instand zu halten, als selbständige Übertretungen gewertet. Die belangte Behörde hat jedoch übersehen, dass in diesen Fällen nur eine, auf verschiedene Teile der Betriebsstätte bezogene Verwaltungsübertretung, nämlich eine Pflichtverletzung, die Betriebsstätte sauber und instand zu halten, vorgelegen ist. Das gehäufte Auftreten der genannten Verstöße in der Betriebsstätte hätte bei der Strafbemessung Berücksichtigung zu finden.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003100045.X01

Im RIS seit

30.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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