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L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe SteiermarkNorm
ABGB §143;Rechtssatz
Hat die zum Kostenersatz nach dem Stmk SHG verpflichtete eine Übernahme ihrer Mutter aus der Pflege und Betreuung des Pflegeheims in ihre Pflege und Betreuung nicht einmal behauptet, trifft ihre Auffassung, sie habe ihrer Mutter Unterhalt in natura geleistet und es müssten diese Leistungen auf die Ersatzpflicht gemäß § 28 Z. 2 Stmk SHG angerechnet werden, schon aus diesem Grunde nicht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003100057.X04Im RIS seit
23.11.2006