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L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe SteiermarkNorm
ABGB §143;Rechtssatz
Der Unterhalt im Sinne des § 143 ABGB kann nicht nur in Geld erbracht werden. Je nach den Umständen kann der erforderliche Unterhalt auch durch häusliche Verpflegung geleistet werden (vgl. Gitschthaler, Unterhaltsrecht [2001] Rz 564 f und die dort zitierte Judikatur). (Hier: Ein solcher Fall liegt aber nicht vor. Weder hat die Beschwerdeführerin nämlich ihre pflegeheimbedürftige Mutter bei sich häuslich aufgenommen, noch hat sie diese in ihre Pflege und Betreuung übernommen.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003100057.X03Im RIS seit
23.11.2006