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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/15/0234 B 22. Februar 1993 RS 1Stammrechtssatz
Das Verschulden eines Kanzleibediensteten eines bevollmächtigten Rechtsanwaltes ist dem Rechtsanwalt (und damit der Partei) nur dann als Verschulden anzurechnen, wenn er die ihm zumutbare und nach der Sachlage gebotene Überwachungspflicht jenen Bediensteten gegenüber unterlassen hat. Die anwaltliche Sorgfaltspflicht umfaßt im Falle eines Mängelbehebungsauftrages auch die geeignete Überwachung der Vorbereitung der Postsendung zur Abgabe und die Überprüfung der Vollständigkeit der an den Verwaltungsgerichtshof in Befolgung des Mängelbehebungsauftrages zu übermittelnden Aktenstücke.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006100168.X01Im RIS seit
28.12.2006