RS Vwgh 2006/10/16 2004/10/0147

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Veröffentlicht am 16.10.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Umstand, dass im angefochtenen Bescheid zur Begründung des Spruches auf Begründungsdarlegungen anderer gegenüber dem Beschwerdeführer ergangener Bescheide verwiesen wurde, bedeutet keinen Verfahrensmangel.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Diverses Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Diverses VwRallg10/1/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004100147.X01

Im RIS seit

07.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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