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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AStG 1999 §22 Abs7;Rechtssatz
Ein Recht auf die Einhaltung einer bestimmten Reihenfolge bei der Prüfung von Zurückweisungsgründen durch die Berufungsbehörde besteht nicht.
Schlagworte
Anwendungsbereich des AVG §66 Abs4 Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Allgemein VwRallg10/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006100190.X02Im RIS seit
06.12.2006