RS Vwgh 2006/10/16 2006/10/0190

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Veröffentlicht am 16.10.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
72/02 Studienrecht allgemein

Norm

AStG 1999 §22 Abs7;
AVG §66 Abs4;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein Recht auf die Einhaltung einer bestimmten Reihenfolge bei der Prüfung von Zurückweisungsgründen durch die Berufungsbehörde besteht nicht.

Schlagworte

Anwendungsbereich des AVG §66 Abs4 Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Allgemein VwRallg10/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006100190.X02

Im RIS seit

06.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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