RS Vwgh 2006/10/17 2005/20/0223

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Veröffentlicht am 17.10.2006
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §7;
AsylG 1997 §8;
AVG §37;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Zwar können einzelne allgemein gehaltene Begründungselemente zur Beweiswürdigung nichts beitragen, weil damit keine ausreichend nachvollziehbare Bezugnahme auf die Aussage des Asylwerbers vorgenommen wird (Hinweis E 18. Februar 2003, 2002/01/0594; 15. Mai 2003, 2002/01/0560). Das führt aber nicht zur Unschlüssigkeit der übrigen, diesen Mangel nicht aufweisenden Überlegungen. Gleiches gilt für die Verwendung eines nicht passenden Textbausteines im Rahmen der rechtlichen Beurteilung zum Abschiebungsschutz.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005200223.X01

Im RIS seit

22.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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