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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Zwar können einzelne allgemein gehaltene Begründungselemente zur Beweiswürdigung nichts beitragen, weil damit keine ausreichend nachvollziehbare Bezugnahme auf die Aussage des Asylwerbers vorgenommen wird (Hinweis E 18. Februar 2003, 2002/01/0594; 15. Mai 2003, 2002/01/0560). Das führt aber nicht zur Unschlüssigkeit der übrigen, diesen Mangel nicht aufweisenden Überlegungen. Gleiches gilt für die Verwendung eines nicht passenden Textbausteines im Rahmen der rechtlichen Beurteilung zum Abschiebungsschutz.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005200223.X01Im RIS seit
22.11.2006