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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass der UBAS im vorliegenden Fall verpflichtet gewesen wäre, sich mit dem Alter des Asylwerbers - als Vorfrage für die Wirksamkeit der Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides an ihn selbst und für die Zulässigkeit einer meritorischen Erledigung der Berufung (Hinweis E 22. November 2005, 2005/01/0415) - von Amts wegen auseinander zu setzen (Näheres im E).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005200061.X01Im RIS seit
21.11.2006