RS Vwgh 2006/10/17 2005/20/0210

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2006
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §45 Abs3;

Rechtssatz

Die zum Wahrheitsgehalt von Angaben eines Beamten im Verhältnis zu jenen eines Asylwerbers vorgetragenen typisierenden Plausibilitätserwägungen machen eine Beweiswürdigung unter Bedachtnahme auf die konkreten Umstände des Einzelfalles nicht entbehrlich (Näheres im E).

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005200210.X01

Im RIS seit

22.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten