RS Vwgh 2006/10/18 2006/04/0109

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Veröffentlicht am 18.10.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/15/0031 B 25. März 1999 RS 1

Stammrechtssatz

Ein ausdrücklich und unmissverständlich bezeichneter Beschwerdepunkt ist einer hievon abweichenden Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Beschwerde nicht zugänglich (Hinweis E 16. Jänner 1984, 81/10/0127, VwSlg 11283 A/1984).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006040109.X01

Im RIS seit

25.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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