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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/15/0161 E 27. April 2000 RS 2Stammrechtssatz
Persönliche Unbilligkeit ist ua dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation eines Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts änderte (Hinweis E 18.5.1995, 95/15/0053).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003130058.X04Im RIS seit
17.11.2006Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008