RS Vwgh 2006/10/18 2003/13/0058

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Veröffentlicht am 18.10.2006
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/15/0161 E 27. April 2000 RS 2

Stammrechtssatz

Persönliche Unbilligkeit ist ua dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation eines Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts änderte (Hinweis E 18.5.1995, 95/15/0053).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003130058.X04

Im RIS seit

17.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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