Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Bei der vom Beschwerdeführer behaupteten Verletzung im "Recht auf richtige Anwendung des § 13 Abs. 3 AVG", "Recht auf Begründung des Bescheides gemäß § 58 Abs. 2 AVG" und "Recht, sich gemäß § 43 Abs. 2 AVG über behandelte Tatsachen und Ergebnisse sämtlicher Erhebungen zu äußern" handelt es sich um Beschwerdegründe, nicht aber um den Beschwerdepunkt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006040109.X02Im RIS seit
25.01.2007