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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Verfahrensgegenstand war die Änderung der Lüftungsanlage in einer Weise, dass es zu einer Erhöhung der Lärmemissionen gegenüber den rechtskräftig festgesetzten Maximalwerten des genehmigten Projektes kommt. Die Beschwerdeführerin hat in einem Schriftsatz vor allem vorgebracht, dass die Betriebszeiten der Lüftungsanlage laut Genehmigungsbescheid nicht eingehalten würden, und die Behörde auf die einzuhaltende Vorgangsweise hingewiesen. Dabei handelt es sich nach der hg. Judikatur zu § 42 Abs. 1 erster Satz AVG (und zur Vorgängerbestimmung des § 356 Abs. 3 GewO 1994 idF vor der Novelle BGBl. I Nr. 88/2000) nicht um Einwendungen im Rechtssinn.
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete GewerberechtGewerberechtIndividuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005040283.X02Im RIS seit
15.11.2006Zuletzt aktualisiert am
06.12.2016