RS Vwgh 2006/10/18 2005/04/0283

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §42 Abs1;
AVG §68 Abs1;
AVG §8;
GewO 1994 §356 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Verfahrensgegenstand war die Änderung der Lüftungsanlage in einer Weise, dass es zu einer Erhöhung der Lärmemissionen gegenüber den rechtskräftig festgesetzten Maximalwerten des genehmigten Projektes kommt. Die Beschwerdeführerin hat in einem Schriftsatz vor allem vorgebracht, dass die Betriebszeiten der Lüftungsanlage laut Genehmigungsbescheid nicht eingehalten würden, und die Behörde auf die einzuhaltende Vorgangsweise hingewiesen. Dabei handelt es sich nach der hg. Judikatur zu § 42 Abs. 1 erster Satz AVG (und zur Vorgängerbestimmung des § 356 Abs. 3 GewO 1994 idF vor der Novelle BGBl. I Nr. 88/2000) nicht um Einwendungen im Rechtssinn.

Schlagworte

Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete GewerberechtGewerberechtIndividuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005040283.X02

Im RIS seit

15.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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