RS Vwgh 2006/10/19 2002/14/0101

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Veröffentlicht am 19.10.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/13/0201 E 27. Februar 2002 VwSlg 7684 F/2002 RS 5

Stammrechtssatz

Die Sachgrundlagenermittlung der Behörde unterliegt der Beurteilung des Verwaltungsgerichtshofes dahin, ob der Sachverhalt genügend erhoben worden ist und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut entsprechen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002140101.X02

Im RIS seit

23.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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