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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §148 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/14/0148 E 14. Mai 1991 RS 3Stammrechtssatz
Die Verletzung des Verbotes der wiederholten Prüfung des gleichen Zeitraumes ist an sich sanktionslos und lediglich bei der Ermessenprüfung, ob tatsächlich eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorgenommen werden soll, berücksichtigbar (Hinweis E 20.6.1990, 86/13/0168).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002140101.X01Im RIS seit
23.11.2006