RS Vwgh 2006/10/19 2005/14/0132

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Veröffentlicht am 19.10.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §34;
BAO §40 Abs1;
KommStG 1993 §8 Z2;

Rechtssatz

Eine Fremdverköstigung als solche, auch wenn sie (zum Teil) gemeinnützigen Vereinigungen gegenüber erbracht werden sollte, kann nicht als eine Betätigung für gemeinnützige Zwecke angesehen werden. Das ergibt sich schon daraus, dass mit der Bereitstellung von Speisen für derartige Einrichtungen ein gemeinnütziger Zweck dieser Einrichtungen nicht unmittelbar gefördert wird, wie dies in §§ 34 und 40 Abs 1 BAO, auf welche Bestimmungen § 8 Z 2 KommStG verweist, als Voraussetzung für steuerliche Begünstigungen normiert wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005140132.X02

Im RIS seit

24.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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