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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §11;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/14/0010Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/15/0004 E 26. Februar 2004 RS 1(hier nur erster und zweiter Satz)Stammrechtssatz
Enthält eine Urkunde nicht die in § 11 UStG 1994 geforderten Angaben, ist sie nicht als Rechnung im Sinne dieser Gesetzesstelle anzusehen. Auf eine solche Urkunde kann der Vorsteuerabzug nicht gestützt werden (Hinweis E 26. Juni 2001, 2001/14/0023). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist dies auch dann der Fall, wenn die Urkunde entgegen der Vorschrift des § 11 Abs 1 Z 4 UStG den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung nicht anführt (Hinweis E 22. Februar 2000, 99/14/0062; E 12. September 2001, 99/13/0069).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006140009.X01Im RIS seit
24.11.2006Zuletzt aktualisiert am
29.06.2018