Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Stmk 1968 §1 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/06/0102 2005/06/0103 2005/06/0106 2005/06/0105 2005/06/0104Rechtssatz
Wenn der Wasserrechtsgesetzgeber keine Regelungen für ein fünfzigjähriges Hochwasser, das sich stets als ein Katastrophenhochwasser darstellen wird, trifft und ein solches Hochwasser somit nicht berücksichtigt, dann kann daraus auch für § 3 Abs. 2 Stmk. BauO 1968, für den das Kriterium der Hochwassergefährdung von Bedeutung ist, geschlossen werden, dass die Gefahr eines derartigen Hochwassers nicht als Hochwassergefährdung im Sinne des § 1 Abs. 1 Stmk. BauO 1968 qualifiziert werden kann.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005060101.X03Im RIS seit
04.12.2006Zuletzt aktualisiert am
18.02.2014