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21/02 AktienrechtNorm
AktG 1965 §75;Rechtssatz
Es ist darauf hinzuweisen, dass der vom Aktionär für die Begründung der Parteistellung herangezogene Konnex zwischen dem Erfordernis des Vertrauens der Aktionäre in die Geschäftsleiter und dem Verfahren gegen die Bank nach § 70 Abs. 4 BWG wegen der Zuverlässigkeit der Geschäftsführer auch schon deshalb keine rechtliche Betroffenheit durch das Verfahren zur Erteilung des Auftrags aufzeigt, weil dieses Verfahren lediglich die Reaktion der Behörde auf ein Verhalten der Geschäftsführer (Vorstandsmitglieder) darstellt; die Berücksichtigung eines allfälligen Informationsinteresses der Aktionäre bezüglich dieses Verhaltens hätte bzw. hat im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Informationsmöglichkeiten Berücksichtigung zu finden bzw. gefunden und bietet das BWG keinen Anhaltspunkt dafür, in einem Verfahren nach § 70 Abs. 4 BWG eine allfällige (gesellschaftsrechtliche) Regelungslücke zu schließen. (Hier: Der Aktionär begehrt Akteneinsicht im Geschäftsleiterqualifikationsverfahren gemäß § 70 Abs. 4 Z 1 iVm § 5 Abs. 1 Z 7 BWG.)
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Diverses Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006170143.X05Im RIS seit
18.01.2007