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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §13 Abs3 idF 1998/I/158;Rechtssatz
Die nicht unverzügliche Erteilung eines Verbesserungsauftrages im Sinne des § 13 Abs. 3 AVG ändert nichts an der Berechtigung der Behörde, einen derartigen Auftrag zu erteilen, weil die Anzeige nach wie vor unvollständig geblieben ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. Oktober 2004, Zl. 2001/06/0139).
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Frist Verbesserungsauftrag BejahungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006060103.X02Im RIS seit
30.11.2006