RS Vwgh 2006/10/24 2006/06/0050

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/10 Datenschutz
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
DSG 2000 §31 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein Recht auf Feststellung über in der Vergangenheit erfolgte Verletzungen des Rechtes auf Löschung von Daten ergibt sich aus § 31 Abs. 2 DSG 2000 nicht (vgl. das hg. Erkenntnis vom 25. April 2006, Zl. 2004/06/0167).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006060050.X01

Im RIS seit

17.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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