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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die Festlegung im Bebauungsplan betreffend die Art der Nutzung "Wohn-, Büro- und Geschäftsgebäude sowie Gebäude zur medizinischen Versorgung" im Einklang mit den im vorliegenden Erkenntnis angeführten Kriterien auszulegen ist, also u. a. im Einklang mit der Widmung Bau-Mischgebiet gemäß § 14 Abs. 4 Vlbg RPG 1996. Daraus ergibt sich nicht die Festlegung einer bestimmten Art der gewerblichen Nutzung auf dem Grundstück.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006060120.X02Im RIS seit
29.11.2006