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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Soweit im Bebauungsplan keine weitere Zufahrt von der Landesstraße zu dem Grundstück der Beschwerdeführerin vorgesehen ist, ist auf das verkehrstechnische Erschließungskonzept hinzuweisen, das im Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan erwähnt wird. Nach diesem Konzept sollen die beiden bestehenden Zufahrtsstraßen mittels einer Straße am nordöstlichen Rand des Planungsgebietes miteinander verbunden werden, sodass das gesamte Planungsgebiet durch eine spangenförmige Straße erschlossen werde. Durch diese Maßnahme seien zur verkehrsmäßigen Erschließung des gesamten Planungsgebietes keine weiteren Zufahrten von der Landesstraße aus erforderlich, wodurch die Verkehrssicherheit auf dieser Straße nicht verschlechtert werde. Gegen diese Festlegung im Bebauungsplan bestehen nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes keine Bedenken.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006060120.X03Im RIS seit
29.11.2006