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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §52;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/06/0102 2005/06/0103 2005/06/0106 2005/06/0105 2005/06/0104Rechtssatz
Nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 Stmk. BauO 1968 stellte das Nichtvorliegen einer Hochwassergefährdung eine Voraussetzung für die Erteilung einer Widmungsbewilligung dar. Das bedeutete aber nicht, dass die Baubehörde in jedem Fall einen entsprechenden Sachverständigen für die Frage der Hochwassergefährdung eines Baugrundstückes beizuziehen hatte. Dies hatte nur bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte für die Annahme einer Hochwassergefährdung zu erfolgen.
Schlagworte
Sachverständiger Entfall der BeiziehungPlanung Widmung BauRallg3Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietVerhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005060101.X02Im RIS seit
04.12.2006Zuletzt aktualisiert am
18.02.2014